Formalitäten

In der seelischen Ausnahmesituation nach einem Sterbefall braucht der Betroffene in besonderer Weise Anteilnahme und Hilfe. Dazu gehört der Trost durch Angehörige und Freunde. Dazu gehört aber auch die Entlastung von terminlichen und organisatorischen Pflichten und Zwängen, die wir Ihnen als erfahrenes Bestattungsunternehmen anbieten. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen zeigen, was Sie in einem konkreten Trauerfall tun sollten und welche Unterlagen bereitgehalten werden müssen.

1. Ausstellen der Todesbescheinigung

Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, muß zunächst sofort ein Arzt, möglichst der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, die Todesbescheinigung auszustellen. Er benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen. Die Todesbescheinigung läßt der Arzt bei Ihnen zurück. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, holen wir sie beim Arzt ab. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim und bei Unfalltod ein, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen durch die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung veranlasst. In einigen Fällen, so zum Beispiel bei ungeklärten Unfallursachen oder Freitod, muß der Arzt die Kriminalpolizei einschalten, da die genaue Todesursache zunächst untersucht werden muß. Der Arzt muß dies auch dann tun, wenn er unerklärliche Verletzungen entdeckt. Für die Bestattung ist dann die schriftliche Genehmigung (Freigabe) durch die Staatsanwaltschaft erforderlich.

2. Das Bestattungshaus benachrichtigen

Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, bzw. nachdem Sie vom Krankenhaus oder dem Alten- oder Pflegeheim in einem Sterbefall benachrichtigt wurden, sollten Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens über den eingetretenen Sterbefall informieren. In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.

Sie können uns jederzeit anrufen - wir sind Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag für Sie erreichbar:
Telefon: 05451 – 2009

Ist der Sterbefall bei Ihnen zu Hause eingetreten, so kann der verstorbene Angehörige gesetzlich zulässig bis zu 36 Stunden daheim verbleiben, um eine Abschiednahme am Sterbebett zu ermöglichen. Wenn Sie es wünschen, können wir auch für einen darüber hinaus gehenden Zeitraum oder für eine Aufbahrung zu Hause, beim Ordnungsamt eine besondere Genehmigung beantragen.

In einem Beratungsgespräch besprechen wir alle Fragen zur Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung nach Ihren Wünschen. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Im Einvernehmen mit Ihnen und Absprache der zuständigen Stellen (Friedhofsamt, Kirche, Gaststätte) legen wir den Termin der Trauerfeier fest.

3. Wichtige Unterlagen bereithalten

Für die organisatorischen Erledigungen bei Ämtern und Versicherungen, die wir zu Ihrer Entlastung nach dem Sterbefall besorgen, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Die Unterlagen finden Sie in den persönlichen Papieren des Verstorbenen.

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so sind wir Ihnen bei der Beschaffung aller fehlenden Unterlagen behilflich.